Hat der schreckliche Mordfall Luise (†12) jetzt auch Konsequenzen im deutschen Strafrecht? Das erste Bundesland fordert, die Altersgrenze für Strafmündigkeit runterzusetzen.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die Mörderinnen von Luise sind erst 12 und 13 Jahre alt. Deswegen können sie in Deutschland nicht bestraft werden – erst mit 14 ist man bei uns strafmündig!
Doch Baden-Württemberg will das ändern…
VORSTOSS
Innenminister Strobl und Justizministerin Gentges (beide CDU) fordern in einem Brief an ihre Amtskollegen im Bund eine Überprüfung der Regelung.
SIE SCHREIBEN
„Nach nunmehr einem Jahrhundert ist es an der Zeit, die gesetzlich festgelegte Strafmündigkeits-Grenze zu überprüfen“
Zur Info: Das Gesetz zur Strafmündigkeit ab 14 ist aus dem Jahr 1923, also 100 Jahre alt – völlig überholt, so die CDU-Politiker!
Bisher hat sich die Regierung in Berlin nicht zum Vorschlag geäußert…
HIER DIE QUELLE
Wegen der zunehmenden #Kriminalität von #Jugendlichen und wegen des gewaltsamen Todes der 12-jährigen Luise stellen BW-Innenminister Strobl @IMbawue und seine Kollegin, Justizministerin Gentges, die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht infrage. https://t.co/a0cjNIsw1i
— SWR Aktuell BW (@SWRAktuellBW) March 24, 2023