Es sind harte Vorwürfe, die auf einem Gymnasium in Aschersleben (Sachsen-Anhalt) kursieren. Hat ein Lehrer seiner Schülerin bessere Noten gegeben, weil er Sex mit ihr hatte?
DER VERDACHT
Sie war 17 und saß in seiner Klasse – Lehrer und Schülerin sollen ein Verhältnis gehabt haben.
Und SIE danach bessere Noten!
Diesen Vorwurf äußern Mitschüler gegenüber dem Schulleiter.
Der meldet den Fall dem Schulamt…
KEIN EINZELFALL
Der beschuldigte Lehrer soll zuvor mehrfach Sex mit Schülerinnen gehabt haben.
Immer gab es danach bessere Noten.
Im aktuellen Fall soll der Pädagoge sogar händchenhaltend durch das Schulgebäude gelaufen sein!
VERBOTEN
Sexuelle Handlungen zwischen Lehrer und Schüler stellen einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht dar – und sind gemäß § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) strafbar.
In Reutlingen (BaWü) gibt es zuletzt einen ähnlichen Fall: Ein Lehrer (heute 42) wird zu 1 Jahr und 3 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt .
Er hatte ein Verhältnis mit einer damals 15-Jährigen Schülerin. Beide sind bis heute ein Paar.