Immer häufiger lassen sich Bürger die Protest-Formen der „Letzten Generation“ nicht gefallen und legen selbst Hand an. Ist das wirklich erlaubt?
GRUNDSÄTZLICH JA
„Grundsätzlich darf man sich gegen rechtswidrige Übergriffe wehren und auch – wenn erforderlich – robust Hand anlegen, um den Übergriff abzuwehren“
Erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens der Berliner Zeitung. Dabei beruft er sich auf Paragraph 32, Absatz 34 im Strafgesetzbuch.
ABER: Nicht erlaubt sind Beleidigungen oder Aktionen wie mit Wasserr übergießen.
GRUND: Diese richten sich nicht gegen die Blockade, sondern gezielt gegen eine Person.
GRAUZONE
Ob man sich strafbar macht, wird laut Kempgens je nach Einzelfall entschieden.
„Grundsätzlich dürfen Sie eine Blockade -mit dem mildesten Mittel- beseitigen, also auch jemanden vom Autodach zerren“
„Mit dem mildesten Mittel“ untersagt selbstverständlich jegliche Gewalt-Anwendung oder sonstige Gefährdung.