Darf ich Klima-Kleber von der Straße zerren?

Immer häufiger lassen sich Bürger die Protest-Formen der „Letzten Generation“ nicht gefallen und legen selbst Hand an. Ist das wirklich erlaubt?

GRUNDSÄTZLICH JA

„Grundsätzlich darf man sich gegen rechtswidrige Übergriffe wehren und auch – wenn erforderlich – robust Hand anlegen, um den Übergriff abzuwehren“

Erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens der Berliner Zeitung. Dabei beruft er sich auf Paragraph 32, Absatz 34 im Strafgesetzbuch.

ABER: Nicht erlaubt sind Beleidigungen oder Aktionen wie mit Wasserr übergießen.

GRUND: Diese richten sich nicht gegen die Blockade, sondern gezielt gegen eine Person.

GRAUZONE

Ob man sich strafbar macht, wird laut Kempgens je nach Einzelfall entschieden.

„Grundsätzlich dürfen Sie eine Blockade -mit dem mildesten Mittel- beseitigen, also auch jemanden vom Autodach zerren“

„Mit dem mildesten Mittel“ untersagt selbstverständlich jegliche Gewalt-Anwendung oder sonstige Gefährdung.

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