Haftbefehl muss vor Gericht!

Hat Rapper Haftbefehl den Begriff „Brudi“ so sehr geprägt, dass nur er ihn benutzen darf? Mit dieser Frage wird sich bald ein Gericht in München befassen.

SHISHA-TABAK

Konkret geht es um den Namen „Brudi“, den der 37-Jährige für eine seiner eigenen Shisha-Sorten benutzt.

Problem an der Sache: Hafti hat darauf kein Patent, ein Shisha-Shop aus dem nordrhein-westfälischen Velbert jedoch schon.

ANGEMELDET

Der Shop-Betreiber behauptet nämlich, dass er sich den Namen „Brudi“ für eine seiner Shisha-Sorten hat schützen lassen.

Und das Patentamt gibt ihm Recht! Schon ein halbes Jahr, bevor Haftbefehl auf die Idee kommt, sichert er sich den Namen.

PROZESS

Haftbefehl benutzt den Namen aber weiter.

Deswegen treffen sich im Juni beide Seiten deswegen vor Gericht. Laut Gesetz hat Der Offenbacher eigentlich keine Chance gegen das geltende Patentrecht.

Sein Anwalt erklärt gegenüber der Süddeutschen Zeitung aber, dass Hafti den Begriff so sehr geprägt habe, dass er quasi ihm gehöre.

Erstmals taucht das Wort „Brudi“ 2012 in „Chabos wissen wer der Babo ist“ auf.

Bei anderen Sorten war Hafti übrigens schnell genug: Die Rechte an den Begriffen „Chabos“, „Babos“ und „Azzlackz“ hat er sich für seinen Tabak gesichert.

HIER DIE QUELLE

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