JA ODER NEIN?

Zwei Mädchen (12 & 13) töten auf brutale Art und Weise eine Mitschülerin und lassen sie leblos im Wald liegen. Strafrechtlich haben sie jedoch nichts zu befürchten, da sie zu jung und somit strafunmündig sind. Sollte man das für die Zukunft ändern? In ganz Deutschland wird nun diese Debatte geführt…

PARAGRAPH 19

Gemäß Paragraph 19 Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Grundsätzlich sind jegliche Personen also erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig.

DIESE GRENZE GILT SEIT 1923.

Darunter können Kinder nicht strafrechtlich belangt werden. Dennoch hat eine Straftat Konsequenzen.

Meist wird das Jugendamt eingeschaltet, um die Hintergründe zu prüfen und festzustellen, ob die Familienverhältnisse intakt sind und ob die Eltern ihre erzieherischen Pflichten erfüllt haben.

SOLLTE MAN DAS ÄNDERN?

POLIZEI

Die Deutsche Polizeigewerkschaft NRW sagt JA und fordert eine Neugestaltung der Strafmündigkeit in Deutschland.

„Die starren Gesetze bringen uns nicht mehr weiter. Jetzt muss etwas passieren.

Man kann das nicht mehr an einem Alter festmachen. Kinder und Jugendliche werden früher reif. Heute Zwölfjährige sind mit 16-Jährigen von vor zig Jahren gleichzusetzen“

So der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus gegenüber der Siegener Zeitung!

Doch es gibt auch andere Stimmen…

KINDERSCHUTZBUND

Der Deutsche Kinderschutzbund sagt klar NEIN und ist gegen eine Herabsetzung der Altersgrenze im Strafrecht.

„Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat“

DIE BEGRÜNDUNG?

Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es auch andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine Palette von davon.

Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

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