JA, ES IST ERLAUBT!

Es ist eine DER großen Fragen bezüglich der sog. Klima-Kleber: Was darf die Polizei tun, um die Aktivisten von der Straße zu holen? Sind Schmerzgriffe beim Abtragen zulässig? Nun gibt es das Statement…

POLIZEIPRÄSIDENTEN

Weil sich immer mehr Klima-Kleber über die „harte“ Vorgehensweise der Polizei beschweren, stellt die Polizeipräsidenten nun klar: 

WIR DÜRFEN DAS!

„Kommt eine Person den Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf“

So Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik!

Konkret kam die Debatte vor allem durch das folgende Video ins Rollen, in welchem die Polizisten sog. Schmerzgriffe anwenden um den Kleber-Mann von der Straße zu holen.

VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Auch wenn die Polizei immer verhältnismäßig zu reagieren versucht, kann es dabei auch zu Schmerzen führen.

Den Einzelfall möchte die Polizeipräsidentin zwar nicht bewerten, doch es sei „geboten, deutlich zu machen, dass die angekündigten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können“.

STATEMENT

„Es gibt Griffe, die, wenn sich jemand schwer macht oder fallen lässt beziehungsweise dem vorgegebenen Bewegungsimpuls nicht folgt, zu Schmerzen führen können. Darüber sollen die Kollegen schon aufklären“

KLARTEXT!

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