Keine Strafe für Luises Mörder: WARUM?

Der schrecklich Tod der 12-Jährigen Luise aus Freudenberg ist nicht nur absolut unbegreiflich, sondern wirft aufgrund der jungen Täter (12 und 13) einen Debatte auf den Tisch, die lange Zeit totgeschwiegen wurde…

AB 14 JAHREN

Weil die zwei Mädchen, die Luise brutal erstochen haben, keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben, wird in Deutschland wieder laut über das Gesetz diskutiert.

Ab wann kann und sollte man für seine Taten rechtlich belangt werden können? 

Im Folgenden lest ihr, wie es derzeit aussieht!

AKTUELLE LAGE

Unter 14 Jahren: Menschen unter 14 Jahren gelten „ohne Wenn und Aber“ vor Gericht als Kind und sind deshalb strafunmündig. Sie können nicht strafrechtlich belangt werden, allerdings können Maßnahmen, wie bspw. das Entziehen des Sorgerechts, oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet werden.

Ab 14 Jahren: Ab einem Alter von 14 ist man „bedingt strafmündig“. Das bedeutet: Ab dann sind Personen weder pauschal schuldfähig, noch schuldunfähig. Das Gericht entscheidet je nach Einzelfall. Es gilt hier eher darum, erzieherisch einzuwirken, als zu bestrafen.

Ab 18 Jahren: Menschen ab 18 gelten vor Gericht als voll strafmündig. Bis zum Alter von 21 gilt allerdings noch eine Karenzzeit. Bedeutet: Ist der Täter zum Tatzeitpunkt eher jugendlich als erwachsen, oder die Tat ist als Jugendverfehlung zu bewerten, kann noch das Jugendrecht herangezogen werden.

Ab 21 Jahren: Täter gelten vor Gericht uneingeschränkt als erwachsen und werden nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft.

ABER

Ist DAS, was aktuell im Gesetz steht, noch realitätsnah? Viele Kritiker argumentieren nach dem Kindermord in Freudenberg, dass die Jugend heutzutage viel frühreifer ist als noch zur Zeiten des Gesetzerlasses.

Die Boschaft: Kinder, die heute 12 Jahre sind, agieren häufig so wie damalige Jugendliche im Alter von 14 Jahren. 

Die Forderung: Gesetz abändern und die Altersgrenzen absenken!

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