NEIN!

Sie sind erst 12 und 13 Jahre alt. Deswegen müssen die Mörderinnen von Luise (†12) keine Strafe befürchten! Bleibt das auch so? Jetzt äußert sich der Verantwortliche in Deutschland…

ALTERSGRENZE NICHT RUNTER

Der deutsche Justizminister spricht! Und Marco Buschmann (FDP) sagt deutlich:

Nein, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit wird bei uns NICHT runtergesetzt.

Bisher gilt: Wer unter 14 ist, kann nicht bestraft werden – auch nicht für Mord! Und dabei wird es bleiben…

KEINE ÄNDERUNG!

ER SAGT

„Jede Debatte über Anpassungen im Strafrecht sollte man mit kühlem Kopf führen. Kinder unter 14 Jahren werden zwar strafrechtlich nicht belangt.

Unsere Rechtsordnung hält aber bereits Mittel bereit, um auch auf sehr schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren zu reagieren“

Der Justizminister meint damit: Geschlossene Unterbringung in Heimen oder sogar in der Psychiatrie. 

TÄTERINNEN

Laut Focus kamen die beiden Täterinnen (12, 13) nach dem Mord an Luise in eine Kinder-Psychiatrie.

Inzwischen sind die beiden Mädchen aber wieder bei ihren Familien. Die haben allerdings ihren Heimatort Freudenberg (NRW) verlassen und wollen umziehen.

HIER DIE QUELLE

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