Vor kurzem sorgt die Tagesschau für Aufsehen, weil sie das Wort „Mutter“ ersetzt. Jetzt erstreitet sich ein Trans-Mann vor Gericht das Recht, sich genau so bezeichnen zu dürfen.
URTEIL
Ein Trans-Mann aus Berlin zieht bis vor den Menschengerichts-Hof in Straßburg. Dort wird ihm das Recht zugesprochen, in der Geburts-Urkunde als Mutter geführt zu werden.
Der Kläger wurde als Frau geboren und hatte 2013 ein Kind zur Welt gebracht, nachdem seine Transformation zum Mann bereits zwei Jahre zuvor anerkannt worden war.
ARGUMENTE
Das Gericht begründet das Urteil mit „biologischen Tatsachen“.
„Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat“
Heißt es in der Verkündung.
In Berlin war der Trans-Mann gegen seinen Willen mit seinem weiblichen „Deadname“ als Mutter eingetragen worden. Dagegen ging er vor.
HIER DIE QUELLE
Deutscher Trans-Mann darf zu Recht als Mutter bezeichnet werden https://t.co/5U6Nqp7Da8 pic.twitter.com/iqRrwiqkjY
— WELT (@welt) April 4, 2023