Einen Unfall bauen und dann einfach abhauen – in manchen Fällen könnte die Strafe hierfür bald milder ausfallen!
ENTKRIMINALISIERUNG
Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren.
Bei bestimmten Fällen von Unfallflucht dürfte die Strafe darum bald deutlich milder ausfallen!
KEINE STRAFTAT MEHR
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort soll nur noch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden.
Aber nur, wenn nur ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt.
Bisher droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.